Mindestlohngesetz Frankreich: 40€ per entsandten Fahrer in Frankreich?

Die französische Regierung diskutiert im Moment darüber, ab Januar 2018 für jeden entsandten Fahrer in Frankreich (Loi Macron) 40€ zu berechnen.

Um dem französischen Mindestlohngesetz gerecht zu werden, müssen seit dem 01.Januar 2017 alle Fahrer die in Frankreich tätig sind über das Portal SIPSI angemeldet werden (ausgenommen Transit Verkehr)

 

Kürzlich wurde von der IRU bekannt gegeben, dass ein Projekt diskutiert wird, dass für jeden entsandten Fahrer der durch das Portal SIPSI ab Januar 2018 angemeldet wird, ein Betrag über 40€ fällig wird.

 

Bislang wurde diese Information noch nicht durch eine Verordnung oder durch die französische Regierung offiziell bestätigt.

 

Es werden bestimmt noch intensive Gespräche zwischen der französischen Regierung und dem EU Transport Verband bzgl. dieses Vorschlags geführt werden. VIALTIS verfolgt diese Gespräche mit hohem Interesse für Sie.

 

Wir informieren Sie über jede Veränderung der Bestimmungen, so wie wir es bis dato im Rahmen des Mindestlohngesetzes in Frankreich getan haben.

 

Falls Sie weitere Informationen benötigen sollten, können Sie uns gerne kontaktieren.