Luxemburg: Das Mindestlohngesetz für Transport Unternehmen wurde bis auf weiteres ausgesetzt

Die Spediteure müssen keine Entsendebescheinigungen mehr für ihre Fahrer im Bezug auf das Mindestlohngesetz erstellen.

Seit Januar 2018, sind Internationale Transport Unternehmen nicht mehr verpflichtet, Entsendebescheinigungen für ihre Fahrer zu erstellen, die Luxemburg befahren.

 

Die luxemburgischen Behörden haben auf ihrem Portal "Inspection du travail et des mines", diesbezüglich eine Information veröffentlicht.

 

"Die Verpflichtung der Entsendung von Fahrern nach Luxemburg zu erklären und die Einhaltung des luxemburgischen Mindestlohngesetzes bei Fahrten von Transportunternehmen nach Luxemburg, sowie Kabotagedienstleistungen in Luxemburg, wurde vorerst ausgesetzt."

 

Die Behörden schrieben dazu "der Ausgang der geführten Diskussionen auf europäischem Level, bezugnehmend auf den Antrag der europäischen Kommission, dass die Direktive und die Entsendung im Straßentransport Sektor, noch aussteht."

 

Wir sind im direkten Kontakt mit den luxenburgischen Behörden und geben ihnen umgehend Bescheid, falls es weitere Neuigkeiten zu dieser Bekanntmachung gibt.

 

Falls sie weitere Informationen benötigen sollten, geben sie uns bitte Bescheid.