Mindestlohn Italien ab dem 01-09-2016

VIALTIS Eilmeldung bzgl. des italienischen Mindestlohngesetzes

Das neue Mindestlohngesetz für Italien wurde am 21.Juli 2016 im "Gazzetta Ufficiale” vom italienischen Arbeitsministerium veröffentlicht (Arbeitnehmerentsendungsgesetz 136/2016) und folgt somit der Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft 2014/67 vom 17.Juli.

 

Die Bestimmungen respektieren das italienische Gesetz und beinhaltet den Mindestlohn, der für  Arbeitnehmerentsendungen nach Italien anfällt.

 

VIALTIS steht im engem Kontakt mit dem italienischen Ministerium. Das Ministerium hat uns darüber informiert, dass bis jetzt nur der erste Teil des Gesetzes veröffentlicht wurde und somit keine offizielle Aussage getroffen werden kann, welche Dienstleistungen von ausländischen Unternehmen betroffen sind.

 

Wir müssen nun auf den finalen Gesetzestext warten, bevor wir die nächsten Schritte einleiten können. Wir stehen im ständigen Austausch mit dem Ministerium in Rom und werden Sie dann informieren, wenn wir weitere Details erhalten haben.

 

Bei Fragen stehe wir ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung.

 

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