News zum italienischen Mindestlohngesetz in Italien

VIALTIS erläutert ihnen den Ablauf des italienischen Mindestlohngesetztes (Salario minimo Italiano)

Das Gesetz Salario Minimo Italiano (Mindestlohngesetz Italien) wurde am 22.Dezember 2016 offiziell bestätigt und gilt für Kabotagefahrten - Transporte von Gütern und Personen innerhalb Italiens. VIALTIS ist nun im Stande ihnen die notwendigen Dokumente und den Ablauf zukommen zu lassen.

 

Der italienische Artikel 10 der legislativen Verordnung Nr. 136/2016 bestimmt, dass ausländische Service Anbieter sich an das Gesetz halten müssen:

 

  • Benennen Sie einen italienischen Repräsentanten, der sich im Fall einer Kontrolle mit den zuständigen Behörden in Verbindung setzt.
  • Erstellen Sie eine Voraberklärung, indem Sie alle notwendigen Information des zu entsendenden Fahrers angeben und uns diese bis spätestens am Vortag der Entsendung zukommen lassen.
  • Die folgenden Dokumente müssen in italienischer Sprache an den Repräsentanten geschickt werden: Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweise, Stundenkontierung, Nachweis über die Zahlung des Gehaltes

 

Alle nicht italienischen Unternehmen die Kabotagen müssen sich an das italienische Mindestlohngesetz halten

 

VIALTIS ist ab jetzt auf dem "lavoro" Portal als Repräsentant in Italien registriert und somit bereit in ihrem Namen zu handeln.

 

Bitte kontaktieren Sie uns hier um weitere Informationen über das neue italienische Mindestlohngesetz zu erhalten.