Die deutsche Maut ist mit den EU Regeln nicht vereinbar

Der Europäische Gerichtshof hat am 28 Oktober 2020 entschieden, dass die Berechnung der deutschen Maut für Lastkraftwägen nicht mit den EU Regelungen vereinbar sind. Gemäß der EU Regelungen, dürfen nur Kosten für die Infrastruktur in den Mautgebühren inkludiert sein. In der deutschen Maut werden aber auch Kosten für die Verkehrspolizei einberechnet.

Somit haben Transport Unternehmen über die vergangenen Jahre zu viel Maut in Deutschland bezahlt. Der europäische Gerichtshof hat nun im Fall C-321/19 entschieden,das die deutsche Maut die EU Regelungen verletzt, indem sie die Kosten für die Verkehrspolizei in den Mautgebühren miteinberechnet haben.

Der Beschluss des europäischen Gerichtshofs ist ein vorläufiger Beschluss, das bedeutet, dass die Bewertung des EU Rechtes eine Auslegung des europäischen Gerichtshofes ist. Basierend auf der Auswertung, muss das deutsche Gericht nun eine endgültige Entscheidung in dieser Frage treffen.

Wie auch immer, die Auslegung des europäischen Gerichts kann zur Folge haben, das Transport Unternehmen Anspruch auf eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Maut haben, da die Kosten für die Verkehrspolizei nicht in die Maut einberechnet werden dürfen. Der genaue Betrag der zu viel berechnet wurde, steht noch nicht fest. Aber aufgrund des Beschlusses des europäischen Gerichtshofs, werden es rund 4% sein.

Aufgrund der Befristung, wird es eine mögliche Rückzahlungsperiode von maximal 3 Jahren geben. Deshalb sind Mautzahlungen vor dem Jahr 2017 nicht mehr erstattungsfähig, außer es wurde vorab ein Widerspruch eingelegt. Für Zahlungen die im Jahr 2017 erfolgt sind, ist die Deadline für eine Rückerstattung der 31.12.2020.

Wie auch immer, dies ist eine gesetzliche Bestimmung, deshalb können sie die Rückerstattung nicht einfach so einfordern. Wir sind im Moment im Austausch mit unserem Rechtsberater in Deutschland, wie und wo wir unsere Kunden einbeziehen können.

Wir kommen wieder auf sie zurück, wenn wir mehr Informationen dazu erhalten haben.

Sollten sie in der Zwischenzeit irgend eine Nachfrage dazu haben, können sie ihren Ansprechpartner bei VIALTIS gerne kontaktieren.