Fahrer die in Frankreich unterwegs sind müssen ein Dokument mit dem Grund der Fahrt vorweisen können

Am 28/10/2020 wurden vom französischen Präsidenten Maßnahmen beschlossen, um die Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Dafür wurde ein Lockdown vom 30/10/2020 bis 01/12/2020 ausgerufen.
Da sich die Gesundheitslage weiterhin verschlechtert, werden weitere Reisebeschränkungen in Kraft treten. Dies betrifft vorallem nicht notwendige Reisen, die ab sofort nicht mehr erlaubt sind.

International tätige Fahrern ist es erlaubt nach Frankreich zu fahren. Hierfür benötigen sie aber ein Dokument, dass einen notwendigen Grund für die Reise angibt.
Entweder es wird das Dokument « Attestation de déplacement dérogatoire » auf französisch genutzt oder das Dokument « EXEMPTION CERTIFICATE DURING LOCKDOWN » auf Englisch.

Rufen sie sich die Dokumente auf folgender Webseite ab: https://www.gouvernement.fr/en/coronavirus-covid-19.
Das Dokument ist ebenfalls in digitaler Version verfügbar: https://www.interieur.gouv.fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Attestations-de-deplacement.


Wichtige Information für international agierende Fahrer in den europäischen Ländern

International tätige Fahrer müssen ein Zertifikat oder Dokument ihres Arbeitgebers mit sich führen, dass als dauerhafte Vollmacht für mobile Mitarbeiter akzeptiert werden kann (Straßentransport).
Für den Straßentransport ist die europäische Vorlage der Beschäftigungsbescheinigung vorgesehen (Anhang 3). Diese ist gültig als Bescheinigung auf dem nationalen Gebiet.
Da diese Bescheinigung auch in anderen Staaten in der EU akzeptiert wird, empfehlen wir den Transport Unternehmen dieses Dokument für ihre Fahrten in der EU zu nutzen.

Wenn sie noch Fragen dazu haben sollten, können sie uns gerne kontaktieren.