Internationale Reise Bescheinigung nach Frankreich

CoVid-19: Benötigte Bescheinigung, um nach Frankreich oder Österreich einreisen zu können

Aufgrund von COVID-19 verlangt die französische Regierung, das jede Person das Dokument: "INTERNATIONAL CIRCULATION ATTESTATION TO MAINLAND FRANCE" auf Grundlage des kürzlich in Frankreich in Kraft getretenen Gesetzes, mit sich trägt. Hier finden sie das Dokument in Englisch.
Für die Original Version in französisch, klicken sie bitte hier.

Es wird empfohlen, dass jeder der die Grenze zu Frankreich überquert - einschließlich Fahrer für Transport Unternehmen - das ausgefüllte Dokument mitführt. Für Personen/Fahrer, die entweder die Fähre oder den Eurotunnel nutzen, ist das Mitführen des Dokumentes dringend erforderlich.


Österreich erlaubt das Einreisen von Personen nur, wenn diese einen negativen Coronavirus Test vorweisen können. Der Test bzw. der Nachweis, sollte nicht älter als 4 Tage sein.

Nichts desto trotz, gibt es Ausnahmen für den Transit Verkehr: Personen die lediglich das Land nur Durchfahren wollen, müssen eine eidesstattliche Erklärung mit sich führen, die angibt, dass kein Halt oder Stop irgendwo im Land geplant ist. Ebenso muss das Fahrzeug voll betankt sein. Jedes Fahrzeug wird an der Grenze überprüft.


Wenn sie Fragen dazu haben, kontaktieren sie bitte ihre zuständige Kontaktperson bei VIALTIS.

Wir wünschen ihnen eine gute Fahrt und danken allen Fahrern und Mitarbeitern in Transport Unternehmen für ihre Arbeit in diesen schwierigen Zeiten!