Update: Erheben Sie Einspruch auf die zu viel berechneten Kosten für die Verkehrspolizei

Der Europäische Gerichtshof hat am 28 Oktober 2020 entschieden, dass die Berechnung der deutschen Maut für Lastkraftwägen nicht mit den EU Regelungen vereinbar sind. Gemäß der EU Regelungen, dürfen nur Kosten für die Infrastruktur in den Mautgebühren inkludiert sein. In der deutschen Maut werden aber auch Kosten für die Verkehrspolizei einberechnet.

Somit haben Transport Unternehmen über die vergangenen Jahre zu viel Maut in Deutschland bezahlt. Der europäische Gerichtshof hat nun im Fall C-321/19 entschieden,das die deutsche Maut die EU Regelungen verletzt, indem sie die Kosten für die Verkehrspolizei in den Mautgebühren miteinberechnet haben.

Der Beschluss des europäischen Gerichtshofs ist ein vorläufiger Beschluss, das bedeutet, dass die Bewertung des EU Rechtes eine Auslegung des europäischen Gerichtshofes ist. Basierend auf der Auswertung, muss das deutsche Gericht nun eine endgültige Entscheidung in dieser Frage treffen.

Folgende Dinge müssen sie nun beachten:

  • Bitte kontaktieren sie ihren Ansprechpartner bei VIALTIS und fragen sie nach den benötigten Dokumenten von unserem deutschen Rechtsanwalt.
  • Vervollständigen Sie den Fragebogen mit allen notwendigen Informationen, unterzeichnen Sie den Vertrag und die Vollmacht und leiten Sie diese Dokumente an ihren Ansprechpartner bei Vialtis bis zum 15.Dezember 2020 weiter.

Um die Informationen für ihre Maut Zahlungen in Deutschland zu erhalten, müssen Sie folgende Seiten besuchen:

  • Toll-Collect.de - melden sie sich auf ihrem Konto an und laden sie ihre Rechnungskopien herunter
  • MyVIALTIS.com - rufen sie alle Rechnungen ihrer Telepass SAT Geräte ab

Wir leiten ihre Daten an unseren Rechtsanwalt in Deutschland weiter. Dieser gibt den Fall an die zuständige Stelle an das BAG (Bundesamt für Güterverkehr) in Deutschland für die weiteren Schritte weiter.

Wenn ihr Antrag erfolgreich angenommen wurde, wird ihnen der Betrag direkt vom Anwalt abzüglich der Gebühren des Rechtsanwaltes überwiesen.

Aufgrund der Befristung, wird es eine mögliche Rückzahlungsperiode von maximal 3 Jahren geben. Deshalb sind Mautzahlungen vor dem Jahr 2017 nicht mehr erstattungsfähig, außer es wurde vorab ein Widerspruch eingelegt. Für Zahlungen die im Jahr 2017 erfolgt sind, ist die Deadline für eine Rückerstattung der 31.12.2020.


Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte ihren Ansprechpartner bei VIALTIS.